veröffentlicht am 21. Februar 2018

Die KAB ist ein Verband mit berufs- und sozialpolitischer Zwecksetzung. Daher ist sie berechtigt (anders als andere katholische Verbände wie etwa Kolping), ihre Mitglieder aufgrund des sog. Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vor den jeweiligen Gerichten zu vertreten, d.h. die KAB gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und allen Gebieten, die der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind. Was das genau bedeutet und bei welchen Fragestellungen und Problemen einem Mitglied Hilfe gewährt werden kann, darüber referierte Martin Peters auf Einladung des Unterbezirks Osnabrück-Nord am Dienstag, d. 20. Februar in Hollage. Peters war bislang hauptamtlicher Rechtsberater im KAB-Diözesanverband Münster und ist nunmehr ehrenamtlich mit dieser Aufgabe im KAB-Diözesanverband Osnabrück betraut. In seinem Vortrag stellte Martin Peters sehr anschaulich die einzelnen Bereiche genauer vor:

Im Arbeitsrecht können Mitglieder Beratung, Hilfe und Vertretung rund um Fragen zu Lohn, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeugnissen in Anspruch nehmen. Die arbeitsrechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in der ersten Instanz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Im Sozialrecht umfasst das Angebot alle Fragen zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-,

Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, beispielsweise zu Fragen der Pflegeeinstufung, in Schwerbehindertenangelegenheiten oder Gewährung einer Reha. Im sozialrechtlichen Bereich können viele Angelegenheiten in Widerspruchsverfahren positiv beendet werden. Ein erforderliches Gerichtsverfahren wird von der KAB bis zum Bundessozialgericht begleitet.

Aus seiner täglichen Praxis heraus erläuterte Martin Peters, dass in den letzten Monaten u. a. Arbeitsverträge durchleuchtet, Rechtsberatungen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen durchgeführt worden sind, der Übergang aus Langzeitarbeitslosigkeit in die Rentenversicherung begleitet und Unterstützung bei der Erlangung der Schwerbehinderteneigenschaft gewährt wurde.

Mit einem abschließenden Hinweis auf die Tätigkeit der „Versicherungsältesten“, die diese Aufgabe häufig aufgrund ihres Engagements in der KAB übernommen haben, schloss Peters den Vortrag mit dem Angebot, dass er gerne bereit sei, auch in den KAB-Ortsvereinen diese Dienstleitung ihres Verbandes vorzustellen.

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