veröffentlicht am 24. März 2020

„Hört und befolgt, was der hoch verehrte Kaiser des Römischen Weltreichs zu euren Gunsten beschlossen hat: ‘Ich, Kaiser Konstantin, verfüge heute, am 3. März des Jahres 321 nach Christus, den dies solis, den Tag der Sonne, betreffend ein für allemal für das gesamte Römische Reich: Alle Stadtbewohner, Richter und Gewerbetreibenden sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen‘.“

Das war vor genau 1699 Jahren. Damals galt zum ersten Mal in der Geschichte der Tag der Christen, der Sonntag, als staatlich geschützter arbeitsfreier Tag.

Auch in unserem Grundgesetz ist dieser freie Tag fest verankert. Aber mehr und mehr wird der Sonntag infrage gestellt: Neue verkaufsoffene Sonntag werden eingeführt, Sonderöffnungen und zusätzliche Sonntagsarbeit auch in den Betrieben beantragt. Rund 8,6 Millionen Erwerbstätige mussten in Deutschland im Jahr 2018 an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten – und damit jeder Fünfte (4,7 Millionen Menschen arbeiteten sogar ständig oder regelmäßig). Grund genug also, den freien Sonntag wieder einmal zum Thema zu machen – vom Datum passend am Dienstag, dem 3. März.

Zunächst wurde der Sonntag als kostbares Gut und das eigene Umgehen mit dem Tag im Abendgottesdienst betrachtet und überdacht.

Anschließend versammelten sich Interessierte im Philipp-Neri-Haus, um sich mit Maiko Schulz von der Gewerkschaft ver.di auszutauschen. Nach einem kleinen Referat zum Sonntagsschutz, zur Gesetzeslage und aktuellen Handhabungen, besonders auch im Blick auf Ladenöffnungen, stiegen wir in die Diskussion ein. Da auch Gewerbetreibende und Vertreter des Marketings anwesend waren, ging es nicht nur um den freien Sonntag als solchen, sondern schwerpunktmäßig vor allem um die Frage, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Ladenöffnungen viermal im Jahr genehmigt zu bekommen. Hier verwies Schulz auf die Unzulänglichkeit und Unklarheiten des Gesetzestextes und er stellte heraus, dass vor Erlass einer Freigabe Dritte anzuhören seien. Hier wären dann eben die Gewerkschaften (und Verbündete) in der Pflicht, geltendes Recht umzusetzen, also konkret, sich für den verfassungsmäßig garantierten Schutz des Sonntags und damit für die Arbeitnehmer einzusetzen – gerade auch, weil das Recht jahrelang überschritten worden sei und Ordnungsämter rechtliche Regeln nicht durchgesetzt hätten.

Mit diesen Aussagen mussten die Vertreter der Wirtschaft eher unzufrieden nach Hause gehen, während wir KAB-Mitglieder noch einige Zeit im internen Austausch beieinander standen und noch einmal grundlegend die Frage stellten, wie wir selbst eigentlich mit dem „Sonntag“ umgehen? Abschließend gilt Maiko Schulz ein herzlicher Dank für sein Kommen!

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